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AGB

 

Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen db-events.ch und ihren Kunden über die in der Offerte umschriebenen Leistungen, soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
 

Vertragsfähigkeit
Der Mieter muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Ist dies nicht der Fall, so ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

Bezahlung
Bei einem Mietvertrag ist der volle Mietbetrag grundsätzlich ab Rückgabe des Mietmaterials innert 10 Tagen zu begleichen. Andere Zahlungskonditionen sind nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.

 

Mietpreise
Die Preise in unserer Mietpreisliste sind Tagesmietpreise. Die Mietwaren dürfen während der Mietdauer nur an den mit db-events.ch vereinbarten Tagen benutzt werden. Sofern nichts anderes erwähnt ist, sind alle benötigten Verbindungskabel im Mietpreis (Stromkabel bis 230V) inbegriffen.

 

Mietdauer
Die im Mietvertrag festgesetzte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Falls die Mietdauer verlängert werden soll, ist der Mieter verpflichtet,

sich telefonisch mit db-events.ch in Verbindung zu setzen.
 

Verfügbarkeit
Falls das gewünschte Mietmaterial bei Abholung nicht vorhanden ist (da sie sich in Reparatur befindet oder vom vorherigen Mieter nicht rechtzeitig retourniert wurde), sind wir bemüht, für mindestens gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter möglichst früh zu benachrichtigen.

 

Transport
Das Mietmaterial darf nur in einem geschlossenen Fahrzeug und vor Wasser, Schnee, etc. geschützt transportiert werden.

 

Vorführung und Instruktion

Der Mieter hat das Recht, sich das Mietmaterial bei Abholung vorführen zu lassen. Das Mietmaterial wird durch uns bei Rücknahme getestet und ist für die nächste Vermietung vollumfänglich einsatzbereit. Wird trotzdem durch den Mieter vor dem Gebrauch der Ware ein Mangel oder Defekt festgestellt, so muss dieser sofort mündlich oder telefonisch an db-events.ch mitgeteilt werden. Ansonsten wird der Mieter dafür verantwortlich gemacht.
 

Versicherung
Das Mietmaterial ist unversichert! Der Mieter haftet für jegliche Schäden, welche von und an den gemieteten Geräten entstehen. Dem Mieter empfehlen wir eine eigene Waren- oder Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschliessen. Wir behalten uns alle Rechte vor, bei beschädigten, verlorenen, gestohlenen oder verschmutzten Waren den Mieter zum Bruttoneupreis der Ware vollumfänglich haftbar zu machen. Ferner lehnen wir ab, wenn das gemietete Material auf dem Transport oder durch unsachgemässe Bedienung Schaden nimmt.

 

Haftung
Bei Personen- und Sachschäden, die durch unsachgemässen Gebrauch, Montage usw. des Mietmaterials entstehen, lehnen wir jegliche Haftung ab.

 

Veranstaltungen mit Schall (V-NISSG)

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch Schall (V-NISSG) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest,

um gesundheitliche Schäden durch Schall bei Veranstaltungen zu verhindern. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Werte, liegt voll und ganz beim Veranstalter.

Bei Missachtung der V-NISSG oder bei Personen- und Sachschäden die durch eine Missachtung der V-NISSG entstehen, lehnen wir jegliche Haftung ab.

Rücktritt
Der Mieter kann bis 14 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Danach wird dem Mieter eine Pauschale von bis zu 75% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bereits ausgeführte Leistungen oder auftragsbezogene Einkäufe werden dem Mieter zudem vollumfänglich verrechnet.

 

Schweizerisches Obligationenrecht
Der Mieter erklärt sich durch seinen Mietantritt oder seine Unterschrift mit den Mietbedingungen einverstanden. Bei Streitfällen, welche in diesen AGB`s nicht angesprochen werden, beziehen wir uns automatisch auf das Schweizerische Obligationenrecht. (Der Gerichtsstand 5630 Muri AG)

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